Compliance

EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Digitale Anleitungen rechtssicher nutzen ab 20. Januar 2027

Am 20. Januar 2027 wird die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 unmittelbar anwendbar. Sie löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und erlaubt erstmals digitale Bedienungsanleitungen ausdrücklich als Standardform der Auslieferung (EU 2023/1230, Anhang III). Hersteller, die ihre Bedienungsanleitung heute noch primär in Word und PDF pflegen, können die verbleibenden Monate nutzen, um auf eine digitale Auslieferungs-Architektur umzustellen. Gleichzeitig bringt die Verordnung neue Pflichten mit sich: eine Papierversion auf Anfrage, mindestens zehn Jahre Verfügbarkeit der digitalen Inhalte und sicherheitskritische Informationen, die unmittelbar an der Maschine zugänglich bleiben (EUR-Lex). Dieser Beitrag ordnet ein, was die Verordnung verlangt — und wo der Unterschied zwischen Bedienungsanleitung, Betriebsanweisung und Arbeitsanweisung liegt.

Was sich ab 20. Januar 2027 ändert

Die EU 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht, trat am 19. Juli 2023 in Kraft und ist ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar anwendbar — ohne nationale Umsetzung und ohne Übergangszeitraum (EUR-Lex). Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig.

AspektMaschinenrichtlinie 2006/42/EGEU-Maschinenverordnung 2023/1230
Format der BedienungsanleitungPapier als StandardformDigital ausdrücklich erlaubt (Anhang III)
PapierversionVerpflichtend mit der MaschineAuf Anfrage, kostenfrei
Sicherheitskritische InformationenTeil der BedienungsanleitungMüssen unmittelbar an der Maschine zugänglich bleiben
VerfügbarkeitKeine explizite FristMindestens 10 Jahre ab Inverkehrbringen
GeltungsbereichKlassische MaschinenErweitert: KI-basierte Sicherheitskomponenten, autonome mobile Maschinen
RechtsformRichtlinie (nationale Umsetzung nötig)Verordnung (unmittelbar in EU/EFTA)

Die wichtigsten Anforderungen an digitale Bedienungsanleitungen

Digitale Auslieferung explizit erlaubt

Mit Anhang III der EU 2023/1230 wird die digitale Betriebsanleitung erstmals als zulässige Standardform anerkannt — beispielsweise über einen QR-Code an der Maschine, der die Anleitung direkt öffnet, ohne dass der Kunde etwas installieren muss. Unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG war das eine rechtliche Grauzone, die in der Praxis über beigelegte CD-ROMs oder hybride Lösungen umgangen wurde.

Papier auf Anfrage — kostenfrei

Der Hersteller muss eine Papierversion auf Anfrage kostenfrei bereitstellen (EU 2023/1230, Anhang III). Das verpflichtet nicht zum vollständigen Bedrucken jeder Anleitung. Es verpflichtet zu zwei Dingen: einen sauberen PDF-Export der digitalen Anleitung vorhalten und einen schlanken, dokumentierten Bestellweg für die physische Auslieferung.

Sicherheitskritische Informationen unmittelbar zugänglich

Bestimmte Sicherheitsinformationen müssen unmittelbar an der Maschine sichtbar bleiben — typischerweise als Schild, Aufkleber oder gedrucktes Beiblatt am Bedienplatz (Pilz). Die digitale Anleitung ergänzt diese Informationen, ersetzt sie aber nicht. Wer auf digitale Auslieferung umstellt, sollte die physisch sichtbaren Sicherheitshinweise frühzeitig vom übrigen digitalen Inhalt trennen und dokumentieren.

10 Jahre Verfügbarkeit

Digitale Anleitungen müssen mindestens zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der Maschine abrufbar bleiben (EU 2023/1230, Anhang III). Das ist keine reine Hosting-Frage, sondern eine Architektur-Anforderung: URL-Stabilität, Versionsabruf zu jedem Auslieferungsstand, Plattform-Verfügbarkeit über die gesamte Frist. Wer digitale Auslieferung plant, sollte diese Retention von Anfang an mitdenken.

Bedienungsanleitung, Betriebsanweisung, Arbeitsanweisung — wer schuldet was?

In der Diskussion um die EU 2023/1230 werden drei Dokumenttypen regelmäßig vermischt. Die Verordnung adressiert nur einen davon.

DokumentAdressat / PflichtigRechtsgrundlage
Bedienungsanleitung / BetriebsanleitungMaschinenhersteller liefert mit der Maschine ausEU-Maschinenverordnung 2023/1230, Anhang III
BetriebsanweisungArbeitgeber, der die Maschine einsetztBetrSichV §12, GefStoffV §14
ArbeitsanweisungArbeitgeber, prozessqualitäts-getriebenISO 9001 Klausel 7.5, betriebliche Praxis

Die EU 2023/1230 reguliert ausschließlich die Bedienungsanleitung, die der Hersteller mit der Maschine ausliefert. Wer die Maschine später einsetzt, hat zusätzliche Pflichten zur Betriebsanweisung und zur Unterweisung der Beschäftigten. Diese Pflichten haben eine andere Rechtsgrundlage und einen anderen Adressaten — sie werden durch die neue Verordnung weder verändert noch erweitert.

Was Hersteller jetzt tun sollten

Auslieferungsweg prüfen

Lässt sich die Betriebsanleitung über eine dauerhafte Adresse ausspielen, die ein QR-Code an der Maschine öffnet? Wenn ja: Wie wird sie versioniert, und wer gibt frei?

Papier-auf-Anfrage-Prozess definieren

PDF-Export verfügbar, Bestellweg dokumentiert, Verantwortlichkeiten geklärt.

Mehrsprachigkeit klären

In welchen EU-Amtssprachen muss die Anleitung verfügbar sein? Synchron gepflegt oder mit definierter Verzögerung?

Retentions-Plan aufsetzen

Wo liegt die Anleitung in zehn Jahren? Auf welchem Server, in welchem Format, mit welcher URL-Strategie?

Sicherheitsschilder vom digitalen Inhalt trennen

Was physisch sichtbar bleiben muss, bleibt physisch sichtbar — die digitale Anleitung ergänzt, ersetzt aber nicht.

DIN EN IEC/IEEE 82079-1 als Leitfaden

Die horizontale Norm für Inhalt und Prozess als Orientierung für Erstellung und Pflege heranziehen.

Wie Montavis die Anforderungen unterstützt

Die EU-Maschinenverordnung verpflichtet Hersteller. Montavis liefert die Artefakte, mit denen ein Hersteller diese Pflicht praktisch erfüllt — ohne den Umweg über Word und PDF.

Konkret: eine dauerhafte Adresse je Anleitung, die ein QR-Code an der Maschine öffnet und die sich in ein bestehendes Hersteller-Portal einbetten lässt; ein PDF je Anleitung, das nicht erst erzeugt werden muss, wenn jemand die Papierfassung verlangt, sondern ohnehin vorliegt; eine Versionsverwaltung mit Änderungsverlauf und benanntem Verantwortlichen, aus der sich jeder Auslieferungsstand wieder abrufen lässt; und Sprachfassungen ohne Aufpreis je Sprache, alle auf demselben Stand. Verarbeitet wird in eigener Infrastruktur in der EU, nicht in einer öffentlichen Cloud. Welche Sprachen das sind, steht auf der Seite zur mehrsprachigen Arbeitsanweisung.

Norm-Bezug: DIN EN IEC/IEEE 82079-1

Die DIN EN IEC/IEEE 82079-1 ist die horizontale Norm für die Erstellung von Nutzungsinformation: Sie beschreibt, welche Eigenschaften eine gute Anleitung hat und wie der Erstellungs- und Pflegeprozess aussieht — von der Zielgruppenanalyse bis zur Freigabe. Zwei Einschränkungen gehören dazu, weil sie oft übergangen werden. Erstens gilt sie nach eigenem Wortlaut nur dort, wo ein anderes Dokument sie in Bezug nimmt — über einen Vertrag, eine verweisende Produktnorm oder als anerkannte Regel der Technik. Zweitens ist sie für die Maschinenverordnung nicht harmonisiert und verschafft dafür keine Konformitätsvermutung; harmonisiert gelistet ist, in Bezug auf die noch geltende Maschinenrichtlinie, die EN ISO 20607. Als Arbeitsgrundlage taugt 82079-1 trotzdem — als Konformitätsnachweis nicht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Antworten auf die Fragen, die in Vorbereitung auf den 20. Januar 2027 bei Maschinenherstellern regelmäßig auftauchen.

Ab wann gilt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230?
Die Verordnung wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und trat am 19. Juli 2023 in Kraft. Unmittelbar anwendbar ist sie ab dem 20. Januar 2027 — ohne nationale Umsetzung und ohne Übergangszeitraum (EUR-Lex).
Was unterscheidet sie von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?
Drei wesentliche Punkte: Digitale Bedienungsanleitungen sind erstmals ausdrücklich erlaubt (Anhang III); der Anwendungsbereich erweitert sich um KI-basierte Sicherheitskomponenten und autonome mobile Maschinen; als Verordnung — nicht Richtlinie — gilt sie unmittelbar in allen EU- und EFTA-Staaten.
Sind digitale Bedienungsanleitungen jetzt Pflicht oder nur erlaubt?
Erlaubt, nicht Pflicht. Hersteller dürfen weiterhin Papier liefern. Wer auf digital umstellt, gewinnt Vorteile bei Versionierung und Mehrsprachigkeit, muss aber eine Papierversion auf Anfrage kostenfrei bereitstellen können.
Wie lange muss ich eine digitale Anleitung verfügbar halten?
Mindestens zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der Maschine (EU 2023/1230, Anhang III). Das ist eine Architektur-Anforderung — die Plattform, auf der die Anleitung liegt, muss über diesen Zeitraum stabil bleiben.
Muss ich Papierversionen abschaffen?
Nein. Sie dürfen weiterhin Papier liefern. Sie müssen lediglich auch dann eine Papierversion auf Anfrage kostenfrei bereitstellen können, wenn Sie primär digital ausliefern.
Gilt die Verordnung auch für Bestandsmaschinen?
Die Verordnung gilt für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 erstmals in Verkehr gebracht werden. Bestandsmaschinen, die vorher in Verkehr kamen, fallen nicht unter die neue Verordnung.
Welche Norm ergänzt die Verordnung in der Praxis?
Zwei, mit unterschiedlichem Status. DIN EN IEC/IEEE 82079-1 ist die horizontale Norm für die Erstellung von Nutzungsinformation — inhaltlich die beste Arbeitsgrundlage, aber freiwillig und für die Maschinenverordnung nicht harmonisiert. Harmonisiert gelistet ist, in Bezug auf die noch geltende Maschinenrichtlinie, die EN ISO 20607 für die sicherheitsrelevanten Teile der Betriebsanleitung. Für die Verordnung selbst hat die Kommission die Überarbeitung der Normen erst beauftragt; eine vollständige Liste lag im August 2026 nicht vor.

Wie könnte die digitale Auslieferung Ihrer Betriebsanleitung nach EU 2023/1230 konkret aussehen?

Persönliche, zeitnahe Antwort. Kein Vertrieb-Funnel — Sie schreiben direkt an die Gründer.