Werkerführung

Werkerassistenzsystem — welche Stufe zu Ihrer Fertigung passt

Unter dem Begriff Werkerassistenzsystem werden vier Technologiestufen verkauft, die kaum etwas gemeinsam haben außer dem Ziel: den richtigen Arbeitsschritt am Arbeitsplatz verfügbar machen. Sie unterscheiden sich um Größenordnungen im Investitionsvolumen, im Umbau am Arbeitsplatz und darin, wer die Inhalte anschließend pflegt. Wer eine Beschaffung vorbereitet, braucht deshalb zuerst das Raster und nicht die Produktübersicht: welche Stufe die eigene Fertigung überhaupt trägt, welche Fragen ein Angebot beantworten muss — und welche Antwort der Betriebsrat hören wird, bevor irgendetwas eingeführt wird.

Die vier Stufen — was jede leistet, was sie am Arbeitsplatz kostet

StufeWas sie leistetWas sie am Arbeitsplatz brauchtGrenze
Papier oder PDF am PlatzÜberall lesbar, ohne Gerät, Login oder Netz. Gut gestaltet — eine Seite je Schritt, ein Pfeil auf die Wirkstelle — fiel Papier bei Funk, Kosch und Schmidt 2016 gegenüber der Projektion nicht signifikant abNichtsKein Bewegtbild, keine Sprachfassungen. Jede Kopie altert für sich — und der Zweifel, ob der Stand noch gilt, ist der häufigste Grund, warum niemand hineinsieht
Videobasierte WerkerführungZeigt den Handgriff in der Perspektive, in der er nachgemacht wird; Schrittbild, Schritttext, Sprachfassungen; zentral freigegebenEin Tablet oder Bildschirm — keine Stationshardware, keine Verkabelung, kein UmbauKeine Maschinenanbindung, keine Fehlerverriegelung, kein Quittierzwang. Es ist die Anleitungsebene, nicht die Prozessverriegelung
Pick-by-Light und verkettete SystemeFehlerverriegelung nach dem Poka-Yoke-Prinzip, Taktkontrolle, Anbindung an MES oder ERPInstallation und Programmierung je Arbeitsplatz; Sensorik, Verkabelung, RegalumbauBei hoher Variantenvielfalt pflegeintensiv — und der Kostentreiber ist die Zahl der Arbeitsplätze: Jeder weitere Platz muss ausgerüstet, verkabelt und eingerichtet werden, unabhängig davon, wie viele Anleitungen darauf laufen.
Projektion auf das Werkstück und Datenbrille (AR)Die Information liegt dort, wo gearbeitet wird — als Lichtbild auf dem Bauteil oder als Einblendung in der Brille. Kein Blickwechsel zum BildschirmHardware über oder am Arbeitsplatz, Einmessung, Roll-out je PlatzDie beiden Wege liegen weit auseinander: In derselben Vergleichsstudie war die Projektion das fehlerärmste, die Datenbrille das fehlerreichste der vier Medien. Und eine Brille legt man nicht eben weg, um kurz etwas nachzuschauen

Medienvergleich: Funk, Kosch und Schmidt 2016 (UbiComp, 16 Probanden, 32 Schritte) — Projektion 0,37 Fehler, Tablet 0,69, Papier 1,31, Datenbrille 2,44; signifikant unterschied sich nur die Datenbrille. Laborstudie mit kleiner Stichprobe, keine Feldzahlen. Die Autoren führen das gute Abschneiden des Papiers ausdrücklich auf dessen bewusst gutes Design zurück: eine Seite je Schritt, ein roter Pfeil auf die Einbauposition.

Sechs Fragen, die ein Angebot beantworten muss

Wer erstellt die Inhalte — und was passiert, wenn wir es nicht selbst tun?

Die meisten Systeme sind Editoren: Sie kaufen ein Werkzeug, die Erstellungsarbeit bleibt im Haus. Fragen Sie deshalb, ob der Anbieter die Anleitung selbst herstellt — und wie er an das Material kommt. Die meisten Erfassungswege setzen eine eigens angesetzte, kommentierte Aufnahmesitzung voraus und können Material aus dem laufenden Betrieb nicht verwerten.

Was muss am Arbeitsplatz installiert werden?

Diese Frage trennt die vier Stufen zuverlässiger als jede Funktionsliste. Lassen Sie sich den Aufwand je Arbeitsplatz nennen, nicht den Systempreis: Verkabelung, Halterung, Einmessung, Programmierung. Zehn Plätze mit stationsgebundener Hardware sind ein anderes Projekt als zehn Plätze mit einem Tablet.

Wie kommt eine geänderte Fassung an den Arbeitsplatz?

Der teure Fehler ist selten die fehlende Anleitung, sondern die veraltete. Fragen Sie, ob Freigeben ein eigener Akt ist oder das Speichern des Autors, und woran die Person am Platz den gültigen Stand erkennt. ISO 9001 § 7.5.2 (c) verlangt Prüfung und Freigabe vor der Verwendung — wer das nicht abbilden kann, verlagert es in Ihre Handarbeit.

Wie viele Sprachen sind enthalten, und was kostet die nächste?

Die Sprachen, die in der deutschen Produktion tatsächlich gebraucht werden, stehen bei vielen Anbietern hinter einer Rückfrage mit Einrichtungsaufwand. Lassen Sie sich die Liste zeigen, nicht die Zahl — und klären Sie, wer die Fassungen synchron hält, wenn sich ein Schritt ändert. Das Synchronhalten ist das Problem, nicht das Übersetzen.

Was wird über die ausführende Person erfasst?

Konkret fragen: Wird Ton aufgezeichnet? Werden Zeiten, Wiederholungen oder Abbrüche je Schritt ausgewertet? Wird das Ergebnis einer Person zugeordnet? Jede dieser Antworten entscheidet über die Mitbestimmung, bevor sie über den Nutzen entscheidet — und sie sollte im Angebot stehen, nicht erst im Betriebsratstermin fallen.

Wie kommt eine Rückmeldung aus der Halle zurück in die Anleitung?

Die erste Fassung einer Anleitung ist nie die richtige — die Stellen, an denen jemand hängen bleibt, kennt nur die Person am Platz. Fragen Sie deshalb, ob sich aus der Anleitung heraus melden lässt, dass ein Schritt in der Halle anders läuft als beschrieben, und wer diese Meldung bekommt. Ohne diesen Rückweg verbessert sich eine Anleitung nur, wenn jemand von sich aus daran denkt — und das tut auf Dauer niemand.

Videobasierte Werkerführung: die Stufe ohne Umbau am Arbeitsplatz

Für die meisten mittelständischen Betriebe liegen Nutzen und Aufwand auf dieser Stufe am weitesten auseinander, und der Grund steht in der dritten Spalte der Tabelle: Es entsteht keine Stationshardware, keine Verkabelung, kein Umbau des Arbeitsplatzes. Die Anleitung läuft als App auf einem Tablet, und die Geräte holen sich die jeweils freigegebene Fassung — wer sie aufschlägt, hat den aktuellen Stand.

Zwei Wege, die man auseinanderhalten muss. Am Arbeitsplatz in der eigenen Produktion ist die App der Standard. Eine veröffentlichte Anleitung dagegen — die, die ein Endkunde nach dem Kauf aufruft oder die auf einer Produktseite eingebettet ist — läuft ohne App, direkt über einen Link, und braucht weder Vertrag noch Zugang: Wer sie liest, will kein Nutzerkonto. Beides ist dasselbe Dokument in zwei Ausspielwegen, und ein Angebot sollte sagen, welchen es meint.

Was das Bewegtbild dabei tut, ist enger, als Prospekte nahelegen. Der einzige Inhaltstyp, für den ein Vorteil bewegter gegenüber statischer Darstellung theoretisch vorhergesagt und in Laborexperimenten bestätigt wurde, ist menschliche Bewegung — Handgriff, Reihenfolge, Krafteinsatz, Werkzeugführung. Für Geometrie, Toleranzen, Maße und alles, was nachgeschlagen statt nachgemacht wird, bleibt das bemaßte Standbild die bessere Form. Eine Videoanleitung erstellen lohnt sich deshalb nicht für jede Tätigkeit, sondern für die, bei denen jemand etwas mit den Händen tut.

Videobasierte Werkerführung, zum Anfassen

Ein Beispiel zum Bedienen. Der Vorgang wurde einmal gefilmt, die Anleitung daraus hat Montavis erstellt. Blättern Sie durch die Schritte — das ist die Stufe, um die es im Absatz oben geht.

Die Frage des Betriebsrats — vorweg beantwortet

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greift bereits, wenn eine technische Einrichtung dazu geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Eine Absicht ist nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich, und ein Werkerassistenzsystem ist regelmäßig geeignet. Wo ein Betriebsrat besteht, ist er also zu beteiligen — das ist keine Verhandlungssache, sondern der Ausgangspunkt. Der empfohlene Weg ist eine Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG, und der beste Zeitpunkt dafür ist vor dem Pilotvorgang, nicht danach.

Der Korridor, in dem eine Aufnahme zulässig bleibt, ist eng und gut beschrieben: Eine zeitlich unbegrenzte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein schwerer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und nicht zu rechtfertigen; zulässig ist die kurzzeitige, vorübergehende Beobachtung, der man ausweichen kann. Genau das beschreibt eine einmalige, tätigkeitsgebundene Aufnahme. Bei Montavis kommt hinzu: Der Ton wird beim Hochladen entfernt, die fertige Anleitung hat keine Tonspur, und es werden keine Leistungsdaten je Schritt erhoben. Ausgewertet werden Rückmeldungen zur Anleitung und — bei öffentlich geteilten Anleitungen — wie oft sie aufgerufen werden; anonym und ohne Bezug zu einer Person. Eine Abbruchauswertung je Arbeitsschritt gibt es nicht: Sie wäre schon durch ihre Eignung zur Leistungskontrolle mitbestimmungspflichtig und widerspräche dem Argument, mit dem hier geworben wird.

Zur Anonymisierung gehört eine Abwägung, die man besser vorher trifft. Standard ist die Gesichtsanonymisierung: Gesichter werden unkenntlich, die Hände und der Vorgang bleiben sichtbar. Verlangt Ihr Betriebsrat die vollständige Personenanonymisierung, ist das möglich — dann sind auch die Hände der aufnehmenden Person erfasst, und das Schrittbild kann je nach Qualität der Freistellung Einzelheiten der Handbewegung verdecken; getragen wird die Anleitung dann von Schritttext, Teile- und Werkzeugliste. Diese Entscheidung gehört in die Betriebsvereinbarung, nicht in die Nachbetrachtung.

Ein Punkt, der in diesem Gespräch selten vorkommt und trotzdem zählt: wer das Rohmaterial überhaupt zu sehen bekommt. Wird die Anleitung im eigenen Haus erstellt, sichtet es jemand aus dem Betrieb — jemand, der die gefilmte Person kennt. Beim Full-Service-Weg geht es an einen Dritten, der sie nicht kennt und mit dem Material nichts anderes tut, als die Anleitung daraus zu bauen. Wer diese Frage im Betriebsratstermin vorwegnimmt, spart sich die längere Hälfte der Diskussion.

Ein Einstieg, der sich bewerten lässt

  1. Einen Pilotvorgang wählen, der etwas beweist

    Fangen Sie mit der Tätigkeit an, die die meisten Rückfragen erzeugt oder an einer einzelnen Person hängt — nicht mit der einfachsten. Legen Sie vorher fest, woran Sie den Effekt messen: Rückfragen je Schicht, Anlernzeit bis zur ersten selbständigen Ausführung, wiederkehrende Fehlerbilder. Ohne Vorher-Wert lässt sich hinterher nichts auswerten.

  2. Die Mitbestimmungsfrage klären, bevor gefilmt wird

    Betriebsrat einbinden, Umfang und Dauer der Aufnahme, Anonymisierungsstufe und die Frage, welche Nutzungsdaten entstehen, schriftlich festhalten. Eine Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG ist der übliche Weg. Unangesprochen wird dieser Punkt zum Projektstopper — angesprochen ist er in der Regel in einem Termin erledigt.

  3. Aufnehmen, ausrollen, dann erst ausbauen

    Die Fachkraft führt den Vorgang einmal aus und trägt dabei zwei Kameras gleichzeitig, am Kopf und an der Brust; die zweite ist die Rückfallebene, wenn die eigene Hand die Stelle verdeckt, um die es geht. Zurück kommt die geschnittene Anleitung mit Schrittbild und Schritttext. Danach kommt der nächste Vorgang dazu — priorisiert nach Schmerzpunkt, nicht nach Vollständigkeit.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Werkerassistenzsystemen

Antworten zu Systemarten, Abgrenzung, Mitbestimmung und Kosten — für Fertigungs- und Produktionsverantwortliche in der Bewertungsphase.

Was ist ein Werkerassistenzsystem?
Eine technische Lösung, die Mitarbeitende während der Ausführung einer Tätigkeit anleitet, informiert oder absichert — im Unterschied zur Schulung, die vorher stattfindet, und zum Dokument, das danebenliegt. Der Begriff deckt vier sehr verschiedene Stufen ab: Papier am Platz, videobasierte Werkerführung, verkettete Systeme mit Sensorik und Fehlerverriegelung, sowie Projektion und AR. Gemeinsam ist ihnen das Ziel, unterschiedlich sind Investition, Umbau am Arbeitsplatz und die Frage, wer die Inhalte pflegt.
Was ist der Unterschied zwischen Werkerassistenz und digitaler Werkerführung?
Die Begriffe werden weitgehend synonym gebraucht. Werkerführung betont das Anleiten Schritt für Schritt, Werkerassistenz schließt absichernde Elemente wie Sensorik oder Fehlerverriegelung mit ein. Die videobasierte Anleitung ist in beiden Konzepten die Führungsebene — sie zeigt, was zu tun ist, sie verhindert nicht, dass etwas anderes getan wird.
Braucht ein Werkerassistenzsystem eine MES- oder ERP-Anbindung?
Nicht zwingend, und die Antwort trennt die Stufen. Verkettete Systeme mit Taktkontrolle und Fehlerverriegelung setzen eine Integration voraus. Videobasierte Werkerführung läuft bewusst eigenständig; sie ist damit unabhängig von Ihrer IT-Roadmap einzuführen. Eine spätere Verknüpfung — etwa der Aufruf der richtigen Anleitung über einen Code am Auftrag — bleibt möglich.
Überwacht ein Werkerassistenzsystem die Mitarbeitenden?
Es könnte es, und genau darum ist es mitbestimmungspflichtig: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greift bereits bei der Eignung zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle, unabhängig von der Absicht. Zur Sachfrage bei Montavis: Der Ton wird beim Hochladen entfernt, es entstehen keine Leistungsdaten je Person und keine Abbruchauswertung je Schritt. Erfasst werden Rückmeldungen zur Anleitung — und bei öffentlich geteilten Anleitungen, wie oft sie aufgerufen werden, anonym und ohne Personenbezug. Der saubere Weg bleibt trotzdem die Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG.
Muss Hardware am Arbeitsplatz installiert werden?
Bei Pick-by-Light, Projektion und AR ja — dort ist der Umbau je Arbeitsplatz der eigentliche Kostenblock. Videobasierte Werkerführung braucht keine Stationshardware, keine Verkabelung und keinen Umbau; sie läuft als App auf einem Tablet, das die freigegebene Fassung zieht. Für veröffentlichte Anleitungen, die Endkunden aufrufen, kommt ein zweiter Weg hinzu: Sie werden über einen Link geöffnet, ohne App — der Lesende braucht weder Vertrag noch Zugang.
Womit wachsen die Kosten — mit den Arbeitsplätzen oder mit den Anleitungen?
Das ist die Frage, an der sich die Stufen wirtschaftlich unterscheiden, und sie gehört in jedes Angebot. Bei stationsgebundenen Systemen wächst der Aufwand mit der Zahl der Arbeitsplätze: Jeder weitere Platz will ausgerüstet, verkabelt und eingerichtet werden. Bei videobasierter Werkerführung wächst er mit der Zahl der Anleitungen — der zusätzliche Arbeitsplatz kostet ein Tablet. Lassen Sie sich deshalb nicht nur den Einstiegspreis nennen, sondern durchrechnen, was der Ausbau über die erste Linie hinaus kostet.
Wie hängt eine Video-Anleitung mit der Unterweisung zusammen?
Sie ist das Hilfsmittel, nicht der Ersatz — und das ist keine Bescheidenheit, sondern die Rechtslage: Die DGUV Regel 100-001 verlangt, dass geprüft wird, ob verstanden wurde, und dass Rückfragen möglich sind; die alleinige Übergabe zum Selbststudium reicht nicht. Die Unterweisung bleibt damit ein Termin mit einer Person. Was die Anleitung übernimmt, ist der aufwendige Teil: Sie zeigt den Vorgang so, dass dieser Termin kurz wird, sie ist danach jederzeit wieder abrufbar, und sie hält fest, welcher Stand wann galt. Dieselbe Regel nennt Skizzen, Fotos und Videos übrigens ausdrücklich als geeignete Mittel, wo die sprachliche Verständigung nicht ausreicht — als Möglichkeit, nicht als Vorschrift.

Welchen Vorgang würden Sie als Pilot filmen?

Persönliche, zeitnahe Antwort. Kein Vertrieb-Funnel — Sie schreiben direkt an die Gründer.